Einigung zum EU-Klimagesetz 2050

Am Mittwoch, den 21. April 2021 fanden Rat und EU-Parlament zu einer vorläufigen politischen Einigung über das Europäische Klimagesetz. Ziel des neuen Europäischen Klimagesetzes ist es, bis 2050 die Klimaneutralität der EU zu erreichen. Der europäische Grüne Deal gilt als Kernelement zur Verwirklichung dieses Ziels. Konkret enthält die Einigung zusätzlich zur Klimaneutralität bis 2050 auch weitere Elemente: Bis 2030 sollen die Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55% gegenüber dem Stand von 1990 verringert werden; die Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) soll verbessert werden, dazu will die EU-Kommission bis Juni 2021 einen Vorschlag liefern; ein Verfahren zur Festlegung des Klimaziels 2040 soll eingeleitet werden, unter Berücksichtigung des indikativen Treibhausgasbudgets für 2030-2050; ein Klimarat soll als unabhängiges wissenschaftliches Beratergremiums eingerichtet werden; eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und der Ausarbeitung von sektorspezifischen Plänen zur Erreichung der Klimaziele sowie eine Verpflichtung zur Erreichung negativer Emissionen nach 2050, strengere Vorschriften für die Anpassung an den Klimawandel und enge Abstimmung zwischen den Politikbereichen hinsichtlich der Klimaneutralität sollen eingeführt werden. Bevor das Klimagesetz im Amtsblatt veröffentlicht wird, müssen Rat und EU-Parlament die Einigung noch förmlich annehmen.