Was macht das Fürstentum Liechtenstein zu einem guten Fondsstandort?

 

Uns begegnet manchmal immer noch das Vorurteil, dass Liechtenstein für ausländische institutionelle Investoren problematisch sein könnte. Die nachfolgenden Informationen, versuchen einen Einblick in den Fondsstandort Liechtenstein und seine Vor- und Nachteile zu geben.

Für Initiatoren spielt die Standortwahl für ihr Investmentprodukt eine große Rolle. Hierbei wird natürlich nach rechtlichen, steuerlichen und tatsächlichen Voraussetzungen des Standorts entschieden, aber insbesondere auch nach der Zielgruppe der Investoren für das Produkt. Gerade institutionelle Investoren haben heutzutage detaillierte Vorgaben und einen strengen Wertekodex. Länder, die mit Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug in Zusammenhang gebracht werden, sind für institutionelle Anleger zu Recht ein absolutes No-Go.

Liechtenstein ist bereits seit dem Jahr 1995 Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Liechtensteinische Fonds und deren Anbieter haben somit identische Rechte und Pflichten wie diejenigen in den EU-Mitgliedsstaaten, darunter die ebenbürtige Teilnahme am europäischen Binnenmarkt über das Passporting. Anleger wiederum genießen den gleichen rechtlichen Schutz wie bei Produkten aus der EU.

Der Fondsstandort Liechtenstein ist rechtlich, steuerlich und tatsächlich interessant für Initiatoren und Investoren von Investmentprodukten.