8 Milliarden Euro Beihilferegelung für Österreich

Die Europäische Kommission genehmigte am 23. Mai 2020 eine Beihilferegelung für Österreich in Höhe von 8 Milliarden Euro, die den Verlust mancher Unternehmen aufgrund der COVID-19-Pandemie entschädigen soll. Die Entschädigung wird in Direktzuschüssen veräußert und kann bis zu 75 % der Fixkosten eines begrenzten Zeitraumes von drei Monaten decken. Der Höchstbetrag liegt bei 90 Millionen Euro pro Gruppe.

Margrethe Vestager, EU-Kommissarin für Wettbewerbspolitik, hofft, dadurch österreichische Unternehmen zumindest teilweise entschädigen zu können, und meinte, dass die EU gemeinsam mit den Mitgliedstaaten an Lösungen zur Unterstützung von Unternehmen in Krisenzeiten und im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften arbeite.

Seit dem Ausbruch der Coronakrise hat Österreich bereits Unterstützung von der EU in Form einer Liquiditätsregelung von über 15 Milliarden Euro, Garantieregelungen für KMU sowie die Genehmigung von regionalen Beihilfevorhaben erhalten.