Über 300 Mitglieder zählt das Plenum des Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR), welcher bis zu sechs Mal jährlich seine Plenartagung abhält. Doch wie wird der Präsident des AdR gewählt, welche Aufgaben kommen ihm zu?
Das Präsidium des Ausschusses der Regionen setzt sich aus dem Präsidenten, dem ersten Vizepräsidenten, einem Vizepräsidenten aus jedem Mitgliedsstaat, 26 weiteren Mitgliedern sowie den Präsidenten der Fraktionen zusammen. Für Österreich sind 2 Vertreter vorgesehen. Gewählt wird das Präsidium von der Plenarversammlung für eine Dauer von zweieinhalb Jahren. In die Aufgabenbereiche des Präsidiums fallen vor allem die Erstellung des politischen Programms des Ausschusses. Darüber hinaus koordiniert das Präsidium die Arbeiten der Plenarversammlung sowie der Fachkommissionen.
Die Aufgaben des AdR-Präsidenten liegen in erster Linie im Leiten des Ausschusses sowie in der Vertretung des Gremiums nach außen. Er wird in seinen Aufgaben nicht nur vom Vizepräsidenten, sondern auch vom Generalsekretär unterstützt, welcher kein Mitglied des Präsidiums ist. Seit Mitte des Jahres ist Alves Vasco Cordeiro aus der Autonomen Region Azoren Präsident des Ausschusses der Regionen.
Die Delegation der Republik Slowenien wird vom Bürgermeister aus Slovenska Bistrica Dr. Ivan Žagar angeführt. Kärnten wird vom Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser vertreten.