Wie lässt sich die Wiederherstellung der Natur mit dem Menschen vereinbaren? Diese Frage fasst im Kern zusammen, worum es bei der Abstimmung des Rates der EU-Umweltminister:innen am 17. Juni 2024 in Luxemburg, zu einem der sicherlich umstrittensten Dossiers der EU-Kommission in der laufenden Legislaturperiode, ging. Schlussendlich gab es dann mit einem Abstimmungsergebnis von 66,07 % (erforderlich waren mindestens 65 %) die denkbar knappste Mehrheit – und Österreich war das Zünglein an der Waage.
Zur Erinnerung: Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law, NRL) zielt darauf ab, bis zum Jahr 2030 geschädigte Ökosysteme auf 20 % der Fläche der EU “ökologisch wiederherzustellen”. Zugleich sollen neue Naturschutzgebiete geschaffen und Städte mit mehr Grünflächen ausgestattet werden.
Die politische Einigung wurde vom EU-Parlament bereits am 27. Feber 2024 bestätigt, mithin lag es nun mehr allein am Rat der EU die NRL-Verordnung endgültig abzusegnen. Der Ausgang der Abstimmung im Rat der EU wurde allerdings mit Spannung erwartet, da sich einerseits das Abstimmungsverhalten einiger EU-Mitgliedstaaten nicht prognostizieren ließ und andererseits eine qualifizierte Mehrheit (d.h. 55 % der EU-Mitgliedstaaten mussten für den Vorschlag stimmen, die zusammen mindestens 65 % der Gesamtbevölkerung der EU ausmachen) notwendig war. Schlussendlich wurde das Gesetz von 20 der insgesamt 27 EU-Mitgliedstaaten unterstützt. Lediglich Ungarn, Holland, Polen, Finnland, Schweden und Italien sprachen sich gegen den Vorschlag – und Belgien enthielt sich seiner Stimme. Da auch die österreichische Umweltministerin, Leonore Gewessler, dieses Mal dem Gesetz ihre Zustimmung erteilte, konnte die notwendige Mehrheitsschwelle von 65 % der Gesamtbevölkerung erreicht werden.
Die Länderstellungnahme der österreichischen Bundesländer war nicht einheitlich. Trotzdem gab es Turbulenzen zwischen ÖVP und Frau Gewessler von den Grünen.