Das Nature Restoration Law: Der finale Beschluss ist gefasst

Wie lässt sich die Wiederherstellung der Natur mit dem Menschen vereinbaren? Diese Frage fasst im Kern zusammen, worum es bei der Abstimmung des Rates der EU-Umweltminister:innen am 17. Juni 2024 in Luxemburg, zu einem der sicherlich umstrittensten Dossiers der EU-Kommission in der laufenden Legislaturperiode, ging. Schlussendlich gab es dann mit einem Abstimmungsergebnis von 66,07 % (erforderlich waren mindestens 65 %) die denkbar knappste Mehrheit – und Österreich war das Zünglein an der Waage.

Zur Erinnerung: Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law, NRL) zielt darauf ab, bis zum Jahr 2030 geschädigte Ökosysteme auf 20 % der Fläche der EU “ökologisch wiederherzustellen”. Zugleich sollen neue Naturschutzgebiete geschaffen und Städte mit mehr Grünflächen ausgestattet werden.

Die politische Einigung wurde vom EU-Parlament bereits am 27. Feber 2024 bestätigt, mithin lag es nun mehr allein am Rat der EU die NRL-Verordnung endgültig abzusegnen. Der Ausgang der Abstimmung im Rat der EU wurde allerdings mit Spannung erwartet, da sich einerseits das Abstimmungsverhalten einiger EU-Mitgliedstaaten nicht prognostizieren ließ und andererseits eine qualifizierte Mehrheit (d.h. 55 % der EU-Mitgliedstaaten mussten für den Vorschlag stimmen, die zusammen mindestens 65 % der Gesamtbevölkerung der EU ausmachen) notwendig war. Schlussendlich wurde das Gesetz von 20 der insgesamt 27 EU-Mitgliedstaaten unterstützt. Lediglich Ungarn, Holland, Polen, Finnland, Schweden und Italien sprachen sich gegen den Vorschlag – und Belgien enthielt sich seiner Stimme. Da auch die österreichische Umweltministerin, Leonore Gewessler, dieses Mal dem Gesetz ihre Zustimmung erteilte, konnte die notwendige Mehrheitsschwelle von 65 % der Gesamtbevölkerung erreicht werden.

Die Länderstellungnahme der österreichischen Bundesländer war nicht einheitlich. Trotzdem gab es Turbulenzen zwischen ÖVP und Frau Gewessler von den Grünen.