Am 10. Juli 2021 erzielten die G20 eine Einigung hinsichtlich eines weltweiten Mindeststeuersatzes. Die Finanzminister der G20 und die Zentralbanken wollen den internationalen Rahmen für die Unternehmensbesteuerung stabiler und fairer gestalten.
Außerdem wird mit der globalen Einigung eine grundlegende Reform des internationalen Körperschaftssteuersystems in Angriff genommen, was einen Erfolg für die soziale Gerechtigkeit, die Steuerfairness und multilaterale System bedeutet.
Die Vertreter der G20 haben sich darauf geeinigt, dass die Besteuerungsrechte neu verteilt werden, wonach die Unternehmensbesteuerung nun an das Land geknüpft wird, in dem die jeweiligen Umsätze erwirtschaftet werden. Dies soll der Entwicklung, der sich wandelnden Geschäftsmodelle und somit der Tatsache Rechnung tragen, dass beispielsweise ein Unternehmen an einem Ort tätig sein kann, ohne dort auch mittels Niederlassung präsent zu sein.
Zudem soll ein weltweit effektiver Mindeststeuersatz von 15 Prozent eingeführt werden, der dem Kampf um die niedrigsten Steuersätze und der aggressiven Steuerplanung gewisser Unternehmen Einhalt gebieten soll. Dieser soll für sämtliche Unternehmen gelten, die einen weltweiten Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro erwirtschaften.