EuGH rügt Österreichs Indexierung der Familienbeihilfe

Der EuGH hat einer Klage der EU-Kommission, die sich gegen die österreichische Bestimmung zur Indexierung der Familienbeihilfe richtete in vollem Umfang stattgegeben. Die Anpassung von Familienleistungen und verschiedenen Steuervergünstigungen an das Wohlstandsniveau jener EU-Mitgliedstaaten, in denen Kinder von in Österreich arbeitenden Eltern leben, verstößt gegen das Unionsrecht. 

Die EU-Kommission hat im Mai 2020 im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens Klage gegen Österreich eingebracht. Nach Ansicht der EU-Kommission verstoße die Indexierung gegen die geltenden Vorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit und sei diskriminierend, weil damit Arbeitnehmer, deren Kinder außerhalb Österreichs leben, die aber im Inland in vollem Umfang Beiträge leisten, weniger erhalten als jene, deren Kinder in Österreich leben.

 

 

 

In seiner Entscheidung stellt das Gremium fest, dass die in Frage stehende Regelung eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit darstellt, die sowohl gegen die Verordnung über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union als auch gegen die Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit verstößt

Der EuGH gab in seinem Urteil somit der Klage der EU-Kommission in vollem Umfang statt und folgte dem Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts. Österreich wird die Regelung nun anpassen müssen und Betroffene werden eine Nachzahlung in Höhe der rechtswidrigen Kürzungen fordern können.