Europawahlrecht: Sperrklausel von zwei Prozent

Die Europäische Union überarbeitet erstmals seit 1976 ihr Europawahlrecht und plant einem Beschluss der Mitgliedstaaten folgend eine Sperrklausel von zwei Prozent einzuführen. Demnach müsste eine kandidierende Partei in Walkreisen mit mehr als 35 Mandaten mindestens zwei Prozent der abgegebenen Stimmen erreichen, um in das Europaparlament einziehen zu können. Für Kleinstparteien wie etwa die Piratenpartei oder die Tierschutzpartei wird sich der Einzug demnach künftig schwierig gestalten. Unklar ist zum jetzigen Zeitpunkt, ob die neuen Bestimmungen bereits bei der kommenden Europawahl im Mai 2019 angewendet werden können, da diese dann bereits bis spätestens Mitte dieses Jahres verabschiedet werden müssten. Das neue Wahlrecht untersagt zudem eine mehrfache Stimmabgabe in unterschiedlichen Mitgliedstaaten, was in Zukunft unter Strafe gestellt wird. Zusätzlich werden die EU-Mitgliedstaaten dazu aufgefordert (aber nicht verpflichtet), ihren Bürgerinnen und Bürgern die Teilnahme an der EU-Wahl auch im EU-Ausland zu ermöglichen.
Um Anwendung zu finden, muss das Europäische Parlament dem Beschluss der Mitgliedstaaten in einem nächsten Schritt zwar zustimmen, jedoch dürfen durch die Abgeordneten keine Änderungen am Gesetzestext vorgenommen werden.