Anfang Jänner 2018 hatte die österreichische Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Indexierung der Familienbeihilfe für im EU-Ausland lebende Kinder von in Österreich beschäftigten Eltern vorgelegt. Demnach sollen die Beiträge an die Lebenserhaltungskosten des Wohnsitzlandes der Kinder angepasst werden. Neben Österreich streben auch andere EU-Staaten eine entsprechende Neuregelung an, darunter etwa Deutschland.
Zwölf Mitgliedstaaten (Belgien, Estland, Italien, Litauen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn) positionierten sich nun ausdrücklich gegen den von der deutschen und österreichischen Bundesregierung verfolgten Kindergeld-Index. Auch die EU-Kommission lehnt eine Indexierung ab.
Nach den geltenden EU-Regeln für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit hätten alle Arbeitnehmer, mobile wie lokale, denselben Anspruch auf Kindergeld, »unabhängig vom Wohnort der betroffenen Kinder«. Die Indexierung der Familienbeihilfe wurde im österreichischen Ministerrat am Mittwoch, den 2. Mai 2018 beschlossen. Das Ergebnis der von der EU-Kommission angekündigten »eingehenden Prüfung« des Gesetzes auf seine Vereinbarkeit mit dem EU-Recht bleibt abzuwarten.