US-Präsident Donald Trump hat die Frist für die Inkraftsetzung von Import-Strafzöllen auf Stahl und Aluminium in Höhe von 25 beziehungsweise zehn Prozent aus der Europäischen Union um einen Monat, bis 1. Juni 2018, verlängert.
Die Europäische Kommission hat in einer Stellungnahme vom 1. Mai 2018 die amerikanische Entscheidung zur Kenntnis genommen, kritisiert jedoch, dass die Ausnahme weiterhin nicht »vollständig und dauerhaft« gilt und die Unsicherheit am europäischen Markt verlängert sowie mögliche Auswirkungen auf Geschäftsentscheidungen von EU-Unternehmen haben wird.
EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker betont die »kontinuierliche Bereitschaft« der EU zu Verhandlungen hinsichtlich einer US-Marktanbindung, als langer Partner und Freund der USA, ist die Europäische Union jedoch nicht bereit unter Druck und Drohungen zu verhandeln.
Als Grund für die drohenden Strafzölle nennt Trump das Ungleichgewicht im Warenverkehr mit Europa – der EU-Überschuss im Handel mit den USA lag 2017 bei 120,8 Milliarden Euro. Sollten die Strafzölle mangels Einigung am 1. Juni in Kraft treten, hat die EU eine entsprechende Liste von US-Waren im Gesamtwert von 2,8 Milliarden Euro erstellt, welche im Gegenzug mit Strafzöllen belegt werden könnten.