UNDURCHSICHTIGES PARLAMENT? WIE ES UM DIE TRANSPARENZ DER EU-INSTITUTION STEHT

Der Korruptionsskandal rund um das EU-Parlament veranlasste dessen Präsidentin sich mit den Transparenz- und Verhaltensregeln in ihrer Institution vollumfänglich auseinanderzusetzen. Das Ergebnis war ein 14-Punkte-Plan gegen Einflussnahme und Korruption. 

 

 

Wie sich die Mitarbeiter und Mitglieder des Europäischen Parlaments (EP) zu verhalten haben, steht in er Geschäftsordnung des EP festgeschrieben. So etwa die Empfehlung, wonach Abgeordnete Zusammenkünfte mit Interessenvertreter im Zuge ihrer politischen Arbeit lediglich offenlegen sollen und nicht – wie oft fälschlicherweise berichtet – bereits jetzt offenlegen müssen. Darüber hinaus sollten sie sich nur mit jenen Vertretern treffen, welche sich zuvor im öffentlich einsehbaren Transparenzregister registriert haben. Bezüglich Geschenkannahme sind Abgeordnete angehalten, im Zuge der Ausübung ihres Mandats, keine Aufmerksamkeiten nach den Gepflogenheiten der Höflichkeit anzunehmen, die einen ungefähren Wert von 150€ übersteigen. Davon ausgenommen ist aktuell allerdings die Bezahlung von Reise-, Unterbringungs- und Aufenthaltskosten durch Dritte, wenn Mitglieder des EP dabei ihre parlamentarischen Pflichten ausüben. 

Da diese und weitere Empfehlungen korruptes Handeln einiger weniger Vertreter offenbar nicht unterbinden konnte, legte die Präsidentin des EU-Parlaments Roberta Metsola vor zwei Wochen einen 14-Punkte-Plan gegen Korruption und Einflussnahme vor. Dieser umfasst unter anderem die Regelung, dass alle geplanten Treffen mit Dritten im Zusammenhang mit politischen Entscheidungen – im Gegensatz zur aktuellen Regelung – öffentlich gemacht werden müssen. Zudem sollen ehemalige Abgeordnete nicht mehr wie bisher einen dauerhaft gültigen Zugangsausweis bekommen, sondern Tagesakkreditierungen beantragen müssen.