Die Kommission veröffentlichte ihre zweimonatliche Übersicht zu eingeleiteten Schritten zur Gewährleistung der vollständigen und fristgerechten Umsetzung von EU-Richtlinien. Österreich wurde in zwei Fällen eine Vertragsverletzung vorgeworfen und es wurde beschlossen, in beiden Fällen Aufforderungsschreiben zu übermitteln.
Ein Vertragsverletzungsverfahren beginnt mit einem Aufforderungsschreiben. Darin legt die Kommission dar, welche EU-Vorschrift ein Mitgliedstaat verletzt haben soll, und räumt ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme ein. Bleibt der Vorwurf bestehen, folgt eine mit Gründen versehene Stellungnahme.
Laut der Kommission haben Österreich und 25 weitere Mitgliedstaaten die fristgerechte Umsetzung der Neufassung der Richtlinie zur Energieeffizienz (Richtlinie (EU) 2023/1791) nicht gemeldet. Nur Tschechien hat sie eingehalten.
Zusätzlich hat die Kommission ein weiteres Verfahren gegen Österreich im Bereich der erneuerbaren Energie eingeleitet.
In der Regel haben Österreich und alle anderen betroffenen Mitgliedstaaten nun zwei Monate Zeit, die EU-Vorschriften vollständig ins nationale Recht zu übertragen. Bleibt die Umsetzung aus, kann die Kommission den EuGH anrufen. Stellt das Gericht einen Verstoß fest, kann es erhebliche Geldbußen verhängen.

