Vorübergehende Mehrwertsteuerbefreiung für COVID‑19-Impfstoffe und ‑Test-Kits verabschiedet

Am Montag, den 7. Dezember 2020 nahm der Rat die Änderungen der Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, auf Basis eines Vorschlages der EU-Kommission vom 28. Oktober 2020, an. Dies ermöglicht die Mitgliedstaaten, COVID-19 Impfstoffe und Test-Kits sowie die damit verbundenen Dienstleistungen befristet von der Mehrwertsteuer zu befreien. Die Möglichkeit einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anzuwenden gab es bereits für Impfstoffe und diese wird nun auf Test-Kits und zusammenhängende Dienstleistungen ausgeweitet.

Von der Befreiung sind nur Impfstoffe und Test-Kits betroffen, die von der EU-Kommission oder den Mitgliedstaaten zugelassen wurden und die Standards der EU einhalten. Die Regelung wird voraussichtlich bis Ende 2022 in Kraft sein, sollte sie nicht von einem neuen Vorschlag der EU-Kommission zu den Vorschriften der Mehrwertsteuersätze abgelöst werden.