Zukünftig Transnationale Listen bei der Wahl zum Europäischen Parlament

 

Am 28. März stimmte der Verfassungsausschuss des EU-Parlaments einem Kompromissvorschlag zu, welcher den EU-Bürgern bei zukünftigen Wahlen zum EU-Parlament die Abgabe einer Zweitstimme im Rahmen eines EU-weiten Wahlkreises erlauben wird.

Damit sind zukünftig 28 Abgeordnete auf einer transnationalen Liste zusätzlich wählbar, wobei der Wähler mit der Abgabe von zwei Stimmen einerseits seinen Abgeordneten im nationalen Wahlkreis und anderseits einen Abgeordneten im EU-weiten Wahlkreis bestimmen kann.

Geht es nach dem Ausschussvorschlag, sollen Wahlgremien wie Koalitionen nationaler politischer Parteien und/ oder nationale Wählervereinigungen oder europäische politische Parteien EU-weite Kandidatenlisten vorlegen.

Der Hauptzweck der transnationalen Listen besteht nach Ansicht der Initiatoren in der Vergleichbarkeit politischer Visionen und Ideen der Kandidaten, unabhängig davon, wo sie leben oder aus welchem Land sie kommen.

Das Plenum des Europäischen Parlaments zuerst über den Vorschlag abstimmen, was voraussichtlich im Mai passieren wird. In weiterer Folge ist die Zustimmung des Europäischen Rates und daraufhin die Anpassung der Verfassungsbestimmung in den einzelnen Mitgliedsstaaten erforderlich.