Bankeninsolvenz in Europa: Wie würde die EU handeln?

 

Der Kollaps der Silicon Valley Bank sowie der Liquiditätsengpass der Credit Suisse und ihrer Übernahme durch die UBS sorgte für große Unruhe im Finanzsektor.

Gehen systemrelevante und grenzüberschreitend tätige Kreditinstitute mit finanziellen Schwierigkeiten insolvent, gefährdet dies die Stabilität des Finanzmarktes. In der Europäischen Union wurden die Lehren aus den Finanzkrisen 2007 und 2009 gezogen und der einheitliche Abwicklungsmechanismus ins Leben gerufen. Dieser soll sicherstellen, dass im Fall des Zusammenbruchs einer systemrelevanten europäischen Bank die Eigentümer und Gläubiger für die Kosten haften und für die Rettung kein Steuergeld herangezogen werden muss. 

Ein durch Beitragszahlungen der Banken ausgestatteter Abwicklungsfond ist der finanzielle Pfeiler des Abwicklungsmechanismus. Sollten die Mittel der Gläubiger, Aktionäre, und großen Einleger einer Kreditinstitution im Prozess der erfolgreichen Abwicklung einer ausfallenden Bank nicht genügen, springt der Abwicklungsfond ein. 

Der Ausschuss für die einheitliche Abwicklung kümmert sich nur um die größten Banken der Eurozone sowie Bulgariens, mit 1. Jänner 2023 waren dies 115. Für alle anderen Institute sind hingegen die jeweiligen nationalen Abwicklungsbehörden zuständig. In Österreich ist dies die Finanzmarkaufsichtsbehörde FMA.