Ein Instrument der Bürgerbeteiligung in der Europäischen Union

 

Mit dem EU-Petitionsrecht wird den Bürgern die Möglichkeit gegeben, sich mit Beschwerden oder Aufforderungen zum Tätigwerden an die EU-Organe zu wenden. Den Bürgern und Bürgerinnen der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union stehen drei Instrumente zur Mitbestimmung auf europäischer Ebene zur Verfügung: das Petitionsrecht beim Europäischen Parlament, der Europäische Bürgerbeauftragte und die Europäische Bürgerinitiative.

Seit dem Vertrag von Maastricht im Jahr 1993 haben EU-Bürger und Bürgerinnen, Personen aus Drittstaaten mit Wohnsitz in der EU sowie juristische Personen oder Vereinigungen mit Sitz in einem Mitgliedstaat das Recht, Petitionen beim Europäischen Parlament einzureichen. Die Petition kann, sofern sie in den Tätigkeitsbereich der EU fällt und den Petenten unmittelbar betrifft, ein Anliegen von allgemeinem Interesse, eine individuelle Beschwerde oder eine Aufforderung an das Europäische Parlament enthalten.

Die Einreichung einer Petition erfolgt schriftlich. Es besteht auch die Möglichkeit, das Formular online auszufüllen. Der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments prüft die eingereichten Petitionen und entscheidet über die weitere Behandlung, um sicherzustellen, dass die Anliegen angemessen berücksichtigt werden. Das Petitionsrecht bietet eine direkte Möglichkeit, Anliegen auf europäischer Ebene vorzubringen und trägt somit zur Stärkung der demokratischen Teilhabe in der EU bei.